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  • In der Arthurianischen Legende ist Morgana eine mächtige Zauberin, Schwester von König Arthur und eine Hauptfigur in vielen Geschichten und Nacherzählungen des Arthurianischen Mythos. Morgana wird oft als Bösewicht dargestellt und ist eine komplexe und facettenreiche Figur, die für ihre Intelligenz, Schönheit und Manipulation bekannt ist. In einigen Versionen der Geschichte ist sie eine Schlüsselfigur im Fall von Camelot und dem Untergang von Arthurs Herrschaft. In anderen ist sie eine tragische Figur, die mit ihren eigenen dunklen Begierden kämpft und zwischen ihrer Loyalität zu ihrem Bruder und ihrem eigenen Ehrgeiz hin- und hergerissen ist. Ungeachtet ihrer Loyalität zu ihrem Bruder und ihrem eigenen Ehrgeiz. Unabhängig von ihrer Darstellung bleibt Morgana eine prominente und einflussreiche Figur in der Arthurianischen Legende, und ihre Geschichte fesselt und inspiriert bis heute Künstler und Geschichtenerzähler.

    Die Acrylmalerei "Morgana" ist Teil einer Serie, die sich mit mythologischen Frauenfiguren auseinandersetzt. Die Künstlerin hat sich bei der Gestaltung von Morgana von der legendären Zauberin aus der Artussage inspirieren lassen.

    Die lebendigen Farben und die expressiven Pinselstriche verleihen dem Gemälde eine ganz besondere Ausstrahlung. Die Künstlerin hat mit viel Liebe zum Detail gearbeitet und möchte mit ihrer Kunst die Schönheit und Kraft dieser mythologischen Frauenfigur einfangen.

    Dieses einzigartige Kunstwerk wurde von Hand auf Leinwand gemalt und ist somit ein Unikat, das jedes Zuhause bereichern wird.

    Dieses Original-Acrylgemälde misst 50 x 70 cm und wurde mit Premium-Acrylfarben auf eine hochwertige Leinwand gemalt.

    Original Acryl auf Leinwand "Morgana" handgemalt

    Artikelnummer: 0010
    423,00 €Preis
    Nur noch 1 verfügbar
    • Abweichungen:
 Die Farben können je nach Monitoreinstellung etwas von den Originalfarben abweichen.



      Alle Rechte an den Bildern und Drucken liegen bei der Künstlerin Sandra Lehmann. Ohne meine Zustimmung ist jegliche Vervielfältigung untersagt.

      Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.

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